Oktober 1, 2018

Lies Dir den nachfolgenden Beitrag in Ruhe durch. Wenn Du Fragen hast, oder Hilfe bei der Umsetzung brauchst, kannst Du Dich gerne für einen Rückruf eintragen!

Heute möchte ich Dir erklären, wie man sich für jegliche Form von Glücksspielen sperren lassen kann. Je nach Glücksspielart gibt es hier verschiedene Herangehensweisen und Möglichkeiten. Grundsätzlich gibt es jedoch zwei Arten der Sperre:

1. Die Selbstsperre – aus eigenem Antrieb entscheidet sich der Spieler, dass er sich für das Glücksspielangebot sperren lassen möchte.

2. Die Fremdsperre – ein Familienmitglied, der Lebenspartner oder ein Vormund beantragt eine Fremdsperre, weil er oder sie eine Spielsuchtproblematik feststellt.

Zunächst möchte ich Dir zeigen, wie man sich in Spielotheken sperren lassen kann. Hier gibt es deutliche Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern. Bisher gibt es lediglich in Hessen ein übergreifendes Sperrsystem (OASIS – Onlineabfrage Spielerstatus nach Glücksspielstaatsvertrag). Das heißt, Du kannst in eine beliebige Spielothek in Hessen gehen, dort eine Spielsperre abgeben und bist dann in sämtlichen Spielotheken in dem Bundesland gesperrt. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen nachziehen, bislang ist dies jedoch noch nicht geschehen. Für die Selbstsperre gibt es diverse Vorlagen. Entweder Du bedienst Dich einer der Vorlagen, kannst jedoch genau so gut einen eigenen Schrieb aufsetzen. Die Selbstsperre kann persönlich in jeder Spielothek abgegeben werden, aber auch auf dem Postweg eingereicht werden. Je nach Gusto kannst Du Dich hier entscheiden. Der persönliche Gang ist natürlich hier auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Je nachdem, in welcher Phase der Spielsucht Du Dich befindest, kann ein solcher persönlicher Besuch zu einem Rückfall führen oder zu einer Rücknahme des Vorhabens, sich sperren zu lassen. In manchen Internetforen kann man lesen, dass das Personal in Spielotheken versucht, den oder die Betroffene zu überzeugen, sich das mit der Selbstsperre noch einmal zu überleben. Ob auf Anweisung vom Betreiber oder eigenem Anreiz, ist einzelfallabhängig. Aber ein spielsüchtiger Kunde ist nun mal der beste Kunde, denn er hat keine Kontrolle über sich und lässt viel Geld in den Spielotheken. Um das ein wenig zu entkräften, kannst Du einen Freund oder Familienangehörigen bitten, Dich zu begleiten, um Dir den Rücken zu stärken. Alternativ einfach ein Schreiben aufsetzen und per Einschreiben an die Spielothek schicken. Die folgenden Angaben dürfen nicht in einem solchen Schriftstück fehlen:

1. Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen
2. Geburtsdatum
3. Geburtsort
4. Anschrift
5. Lichtbilder
6. Grund der Sperre (Selbstsperre oder Fremdsperre)
7. Datum des Sperreintrags
8. meldende Stelle

Am besten den Personalausweis kopieren und die Kopie dem Schriftstück beifügen.

Am Ende des Artikels findest Du diverse Downloadlinks. Dort kannst Du Dir eine Vorlage für die Spielersperre runterladen.

Genau so, kann auch eine Fremdsperre erfolgen. Einfach die Vorlage ausfüllen oder selbst etwas aufsetzen und dann in der oben genannten Form abgeben oder einsenden. Der zu Sperrende wird schriftlich über die Fremdsperre informiert und kann sich hierzu äußern. Dann wird entschieden, ob die Sperre wirksam wird oder nicht. Die Entscheidung hierüber trifft der Spielhallenbetreiber. Ein Arztbericht oder ein Pfändungsbescheid, oder irgendetwas, was die Spielsucht des Betroffenen bekräftigt, ist hierbei durchaus hilfreich.

Wie bereits erwähnt, gibt es erst in Hessen ein übergreifendes Sperrsystem. In den restlichen fünfzehn Bundesländern gibt es solche Systeme leider (noch?) nicht. Ein einheitliches, bundesweites Sperrsystem ist bisher leider nicht angedacht. Besonders leicht umsetzbar ist dies auch nicht, da jedes Bundesland ein eigenes Landesglücksspielgesetz hat.

In diesen fünfzehn Bundesländern musst Du Dich in jeder einzelnen Spielothek sperren lassen. Das bedeutet natürlich etwas mehr Aufwand, aber das sollte es Dir Wert sein. Meine Empfehlung ist, dass Du Dich in jeder Spielothek sperren lässt, die sich in Deinem Umkreis befindet und in der Du bereits spielen warst. Erfahrungsgemäß kann ich Dir sagen, dass man eine weitere Anfahrt in Kauf nimmt, wenn der Spieldruck einen überkommt.

Die Selbst- oder Fremdsperre stellt hauptsächlich eine mentale Sperre dar. Es werden immer wieder Stimmen laut, dass Sperren nicht eingehalten werden. Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir auch sagen, wahrscheinlich weißt Du das selbst auch, wenn Du regelmäßig in Spielotheken warst, dass die Eingangskontrolle nicht besonders akribisch durchgeführt wird. Oftmals wird der Personalausweis nur dahingehend überprüft, ob der Besucher volljährig ist. Eine Abfrage im Sperrsystem erfolgt oftmals nicht. Ganz wichtig ist, dass Du eine schriftliche Bestätigung anforderst. Das kann Dir später helfen, wenn Du trotz Selbstsperre in die Spielothek gelassen wurdest und eventuell rechtliche Schritte gegen den Spielothekenbetreiber einleiten möchtest.

Kurz zu meiner Situation. Ich habe es damals nicht geschafft, mich in Spielotheken sperren zu lassen. Der Spieler in mir, hatte mich daran gehindert. Somit wollte ich mir die Möglichkeit offen halten, doch wieder spielen gehen zu können. Das hat mich einiges an Lebenszeit gekostet, die ich dann in Spielotheken vergeudet habe. Ich habe mich dafür jedoch bundesweit in Spielbanken und zugleich für Glücksspielangebote wie Lotto sperren lassen.

Somit komme ich zum nächsten Glücksspielangebot, den Spielbanken oder Casinos. Spielbanken und Veranstalter von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein übergreifendes Sperrsystem bereitzuhalten.

Hier gleicht die Vorgehensweise der bei den Spielotheken. Eine Selbst- oder Fremdsperre wird ausgefüllt und abgegeben oder postalisch verschickt. Nach Prüfung wird der zu Sperrende dann in das übergreifende System eingetragen und hat keinen Zugang mehr zu dem Glücksspielangebot.

Auch hier möchte ich Dir kurz von meiner eigenen Erfahrung damit berichten. Nachdem ich mich dazu entschlossen hatte, mich selbst in den Spielbanken sperren zu lassen, hatte ich mir online das nötige Formular besorgt, ausgedruckt und ausgefüllt. Damit bin ich dann zu der Spielbank, in der ich des Öfteren war und habe an der Rezeption Bescheid gesagt, dass ich mich sperren lassen möchte. Die Dame an der Rezeption hatte kurz telefoniert und ein Herr im Anzug kam auf mich zu. Im Eingangsbereich fragte er mich dann, ob es wirklich so schlimm sei und ob ich mich wirklich sperren lassen müsse. Nachdem ich dies bestätigte und meinen schriftlichen Antrag zur Selbstsperre abgab, hatte ich dann nach ein paar Tagen eine schriftliche Bestätigung im Briefkasten. Das ist nun bereits über drei Jahre her, und die Sperre besteht immer noch. Ich habe auch nicht vor, diese Sperre jemals aufheben zu lassen. Nicht, weil ich befürchte, wieder rückfällig zu werden, sondern weil ich es einfach nicht für nötig halte, jemals wieder eine Spielbank zu betreten.

So sieht meine persönliche Spielersperre aus:

Die Spielbanken in den einzelnen Bundesländern haben gewissen Kooperationen miteinander. Das heißt, wenn Du Dich zum Beispiel in der Spielbank in Trier sperren lässt, bist zu automatisch auch für die Spielbank in Mainz gesperrt.

Wie lässt Du Dich für Sportwetten sperren?

Für Sportwettenanbieter gilt die gleiche Vorgehensweise. Antrag ausfüllen, abgeben und schriftliche Bestätigung anfordern. Da es die meisten Sportwettenanbieter Ketten sind, musst Du Dich nur in einer Filiale sperren lassen.

Da es das Glücksspielangebot auch zu Hauf im Internet gibt, musst Du Dich natürlich auch online sperren lassen. Teilweise bekommst Du die Anleitung zur Selbstsperre direkt vom Anbieter. Setze Dich mit dem Anbieter direkt in Verbindung und lasse Dich dort sperren.

Abschließend ist zu sagen, dass die ganzen Abläufe noch deutlich zu unkoordiniert sind und es ein bundesweites einheitliches Sperrsystem für alle Arten von Glücksspiel geben müsste, zum Schutze der Betroffenen. Doch die gesetzlichen Regelungen werden nur schleppend umgesetzt, wozu sicherlich auch die Glücksspiellobby beiträgt. Es bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann ein bundesweites glücksspielartenübergreifendes Sperrsystem durchsetzt, was es Spielsüchtigen und deren Angehörigen ermöglichst, sich für sämtliche Glücksspiele dauerhaft sperren zu lassen.

An dieser Stelle möchte ich Dir anbieten, dass wir uns persönlich kennenlernen. In einem 30 minütigen kostenlosen Erstgespräch besprechen wir alles weitere. Außer 30 Minuten Deiner Zeit hast Du nichts zu verlieren. Wenn ich Dir helfen kann, dann sind 30 Minuten doch ein gutes Investment oder etwa nicht? Hier kannst Du Dir direkt einen Termin buchen.

Wenn Du noch weitere Tipps und Tricks erfahren möchtet, die Dich spielfrei machen können, dann schau Dir meinen Ratgeber „Dein Wegweiser aus der Spielsucht – 15 Schritte bis zur Spielfreiheit“ an. Lass Dir helfen, wie es bereits einige zuvor schon getan haben.

Hier findest Du Soforthilfe bei Spielsucht:

Hier findest Du Soforthilfe als Angehöriger.

Nachfolgend findest Du alle Downloadlinks zu den einzelnen Sperranträgen in jedem Bundesland, sei es für Spielotheken, Sportwetten oder Spielbanken und die Anleitungen für Onlinesperren, die ich finden konnte.

Antrag auf Selbstsperre allgemein:

Selbstsperre Spielhallen

Antrag auf Selbstsperre Baden-Württemberg:

Selbstsperre Spielhallen Baden-Württemberg

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

Selbstsperre Spielbanken Baden-Württemberg

Antrag auf Selbstsperre Bayern:

Selbstsperre Spielhallen Bayern

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Bayern

Selbstsperre Spielbanken Bayern

Antrag auf Selbstsperre Berlin:

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Berlin

Selbstsperre Spielbanken Berlin

Antrag auf Selbstsperre Brandenburg:

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Brandenburg

Selbstsperre Spielbanken Brandenburg

Antrag auf Selbstsperre Bremen:

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Bremen

Selbstsperre Spielhallen Bremen

Antrag auf Selbstsperre Hamburg:

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Hamburg

Selbstsperre Spielbanken Hamburg

Antrag auf Selbstsperre Hessen:

Selbstsperre Spielhallen Hessen

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Hessen

Selbstsperre Spielbanken Hessen

Antrag zur Fremdsperre Hessen:

Fremdsperre Spielhallen Hessen

Antrag auf Selbstsperre Mecklenburg-Vorpommern:

Selbstsperre Spielhallen

Antrag auf Selbstsperre Niedersachsen:

Selbstsperre Spielbanken Niedersachsen

Antrag auf Selbstsperre Nordrhein-Westfalen:

Selbstsperre Spielhallen Nordrhein-Westfalen

Selbstsperre Westlotto NRW

Selbstsperre Spielbanken NRW

Antrag auf Fremdsperre Nordrhein-Westfalen:

Fremdsperre Spielbanken NRW

Antrag auf Selbstsperre Rheinland-Pfalz:

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Rheinland-Pfalz

Selbstsperre Spielbanken Rheinland-Pfalz

Antrag auf Selbstsperre Saarland:

Selbstsperre Sporttoto GmbH Saarland

Antrag auf Selbstsperre Sachsen:

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Sachsen

Selbstsperre Spielbanken Sachsen

Antrag auf Fremdsperre Sachsen:

Fremdsperre Spielhallen Sachsen

Antrag auf Selbstsperre Sachsen-Anhalt:

Selbstsperre Totto-Lotto GmbH Sachsen-Anhalt

Selbstsperre Spielhallen (Merkur) Sachsen-Anhalte

Antrag auf Fremdsperre Sachsen-Anhalt:

Fremdsperre Spielhallen (Merkur) Sachsen-Anhalt

Antrag auf Selbstsperre Schleswig-Holstein:

Selbstsperre Toto-Lotto Gmbh Schleswig-Holstein

Antrag auf Selbstsperre Thüringen:

Selbstsperre Spielhallen Thüringen

Selbstsperre Toto-Lotto GmbH Thüringen

Kontoschließung Tipico:

https://www.tipico.com/de/verantwortung/

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Über den Autor

Moritz Bickelhaupt

Durch seine eigene Spielsucht begann Moritz damit, sich mit dem Thema Persönlichkeitsentwicklung intensiv auseinanderzusetzen. Zunächst beschränkte sich die Arbeit auf die Spielsuchthilfe, doch mittlerweile widmet sich der Autor dem Thema Lebensglück und wie man es erreichen kann. 

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